Ausbildung
Der kantonale Musikverband Wallis fördert und unterstützt den Zugang zum Musizieren insbesondere in der Ausbildung für die Jugend.
Ziel und allgemeine Informationen
1. Ziel
Die Examen haben das Ziel die Evolution des Schülers während seiner Musikalischen Ausbildung zu prüfen. Dies betrifft einzig die Instrumente des Ausbildungsreglements SBV.
2. Organisation
Die Musikkommission des KMVW organisiert die Instrumental- und Theorieprüfungen.
Niveaustufen und Konditionen
3. Stufen
Die musikalische Formation fasst 5 Stufen:
- Grundstufe
- Unterstufe
- Mitttelstufe
- Oberstufe 1
- Oberstufe 2
Die Examen werden vom Verantwortlichen der MK des jeweiligen Verbands organisiert. Einzig das Abschlussexamen (Oberst. 2) findet an einem von der MK festgelegten Ort statt.
4. Promotionen
Alle Instrumentalschüler beginnen mit der Grundstufe. Nur eine bestandene Prüfung erlaubt den Aufstieg zur nächsten Stufe.
5. Periodizität der Prüfungen
Der normale Kursus beträgt zwei bis drei Jahre um am nächsten Examen teilzunehmen.
6. Wiederholung des Examens
Das Examen kann bei nicht bestandener Prüfung nur einmal wiederholt werden.
7. Experten
Die Jury wird von der MK des KMVW engagiert. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.
Programm der Prüfungen
8. Blasinstrumente
Die Prüfungen beinhalten :
- Ein Pflichtstück des SBV
- Ein Blattlesespiel
Eine oder mehrere Tonleitern welche im Ausbildungsreglement 99 aufgeführt sind. Dieses Reglement steht direkt auf der Seite des KMVW zum Download zur Verfügung.
Anmerkung: Die Tonleitern werden auswendig, bei einem minimalen Tempo von 60 BPM, wenn möglich über 2 Oktaven (Holz) ausgeführt. (Dur, Moll und chromatisch je nach Stufe)
Ein schriftliches Examen mit Musikdiktat. (Die Instruktionen zur schriftlichen Prüfung finden sich im Ausbildungsreglement 99 des SBV).
9. Perkussion
Die Perkussionisten wählen zwei der vorgeschlagenen Instrumente (Etuden) aus. Die Perkussionisten absolvieren ebenfalls die theoretische Prüfung.
Bewertung
10. Bewertung
Alle Examen werden mit der Maximalnote 6 bewertet. Das Examen gilt als bestanden wenn die Endnote 4.5 erreicht wird. Wenn eine Note unter 4 liegt (Instrument oder Theorie) gilt das Examen als nicht bestanden.
Diverses
11. Anmeldetermin
Der Anmeldetermin wird vom KMVW festgelegt. Die Anmeldungen sind definitiv.
12. Stoffplan
Die Musikschulen können das Ausbildungsreglement 99 des SBV gratis hier downloaden. Auf der Seite befinden sich ebenfalls Beispiele der Examen und Diktate aller Stufen.
13. Unterstützung LORO
Die Schüler welche aktiv im Verein mitspielen und kein Examen präsentieren dürfen vom Zuschuss LORO (Loterie Romande) profitieren. Die Subvention wird nur dann erteilt, wenn der Lehrer vom KMVW anerkennt wird.
14. Abschliessende Dispositionen
Dieses Reglement tritt ab Oktober 2012 in Kraft.