COVID-19
Merkblatt an die Mitgliedervereine
Entschädigung im Fall von KurzarbeitIm Anschluss an die Stellungnahme des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) werden die hinterlegten Vergütungsanträge der Musikvereine im Falle einer Reduzierung der Tätigkeit des Dirigenten nicht mehr akzeptiert. Der angeführte Grund der betroffenen Dienststelle ist, dass ein Musikverein, obwohl mit dem Statut eines Arbeitgebers, sich nicht als Unternehmen im direkten Kontakt mit der Wirtschaft qualifizieren kann. Der Vorstand des KMVW hat mit dem Staatsrat Kontakt aufgenommen und wird weitere Möglichkeiten für eine andere Form von Unterstützung verfolgen. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich zusätzliche Informationen geben.
Martinach, 16. Juni 2020 Der Präsident des KMVW Christian Bohnet |
Merkblatt an die Mitgliedervereine
Organisation von SommerlagernAuf Grundlage der Beschlüsse des Bundesrates vom 27. Mai 2020, hat der Vorstand des kantonalen Musikverbandes in seiner Sitzung vom 3. Juni 2020 über organisatorische Möglichkeiten gesprochen, die die Durchführung von Sommerlagern zulassen. Weitere Auskünfte und Rahmenvorgaben finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sport und Kultur: Grundsätzlich sollten folgende Punkte weiter beachtet werden:
Die Koordinationsstelle des Kantons Waadt hat eigens ein Schutzkonzept für Jugendliche erarbeitet, welches als Wegleitung zur Organisation von Sommerlagern gesehen werden darf. Das Konzept beinhaltet umfassende Schutzregeln, auch wenn die unmittelbare Bedrohung des Virus nicht mehr vorhanden sein sollte. Bitten beachten Sie, dass Ihr(e) Organisation/Verein von diesen Dokumenten Kenntnis genommen hat, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen! Der Vorstand ist sich über die Wichtigkeit dieser Musiklager bewusst! Gleichwohl behalten wir uns vor Sie darauf hinzuweisen, welche Risiken ein Verein/Organisator eingeht, falls die Schutzmassnahmen nicht genügend eingehalten, resp. von den Teilnehmern nicht respektiert würden. In jedem Fall liegt die Verantwortung beim Organisator! All diese Massnahmen sind im Interesse der Jugendlichen, dem Begleitpersonal und der Lehrpersonen und deren Familien zu sehen. Martinach, 4. Juni 2020 |
Merkblatt an die Mitgliedervereine
Wiederaufnahme vom Musikunterricht in Präsenz ab dem 11. Mai 2020Der kantonale Musikverband Wallis erteilt folgende Empfehlungen, welche auf den Verordnungen des BAG basieren:
Die Musikkommission ermuntert die Musikschulen der Musikgesellschaften, Harmonien und Brass Band, diese Empfehlungen umzusetzen, welche eine Wiederaufnahme des Unterrichts mit der nötigen Sicherheit ermöglichen. Für die Musikkommission Martinach, 5. Mai 2020 |
Merkblatt an die Mitgliedervereine
In Referenz an die Entscheidungen des Bundesrates vom 29. April 2020Im Anschluss an die Pressekonferenz des Bundesrates vom 29. April, der als Thematik einen weiteren Lockerungsschritt im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen den Coronavirus hatte, kann Ihnen der Vorstand des KMVW folgende Informationen mitteilen:
Dies ist immer noch nicht möglich, weil Ansammlungen von mehr als 5 Personen verboten bleiben. Ein Konzept von Schutzmassnahmen, welches Theater- und Orchesteraktivitäten ermöglicht, ist zurzeit in Erarbeitung. Es könnte vielleicht an die Realität der Musikvereine angepasst werden und dürfte in einigen Wochen bekanntgemacht werden.
Dies ist möglich ab 11. Mai unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Distanzvorschriften. Es untersteht jeder Musikschule, das entsprechende Schutzkonzept auszuarbeiten und dieses den Familien und Musikschülern mitzuteilen.
Die SUISA erlaubt den Gebrauch von Internet, welcher in den von den Vereinen getätigten Gebühren enthalten ist, soweit dieser Gebrauch nicht zusätzliche Einnahmen fördert. Die Erlaubnis gilt bis zum 31. Mai und kann nötigerweise verlängert werden.
Der Vorstand des KMVW hat hierzu keine Angaben. Von den geltenden Distanzierungsmassnahmen und dem Versammlungsverbot von mehr als 5 Personen ausgehend scheint es uns unwahrscheinlich, dass Musiklager organisiert werden können. Genauere Informationen hierzu dürften uns anfangs Juni bekannt sein.
Der Président des KMVW Martigny, den 02. Mai 2020 |
Merkblatt an die Mitgliedervereine des KMVW
Abfederung der Konsequenzen des COVID-19
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