Präzisierungen und Erinnerungen bezüglich der Marschmusik
Die Bestimmungen zur Marschmusik finden sich im Jury-Reglement für Marschmusik in den Artikeln 6 bis 8 :
Art. 6
Besammlung:
Das Musikkorps stellt sich auf, sobald das vorangehende abmarschiert ist. Der Dirigent meldet das Korps dem Experten in einheitlicher Haltung und in geordneter Formation.
Art. 7
Abmarsch:
A / Der Dirigent gibt das Kommando: Tambourbeginn - Tambour - Vorwärts - Marsch!
B / Er kann die Kommandos auch durch entsprechende Zeichen übermitteln
Art. 8
Spielwechsel:
2 x 8 Takte Trommelmarsch, auf den 9. Takt erfolgt das Vorbereitungszeichen zum Spielwechsel, auf den 13. Takt gehen die Instrumente hoch und auf den 17. Takt erfolgt der Spielwechsel.
Diese Bestimmungen gelten für die Marschmusik in Crans-Montana.
Sie schließen nicht aus:
1. Dass Musikvereine nach dem Kommando - Vorwärts! 8 Takte auf der Stelle trommeln. Marsch!", wie dies in einigen Verbänden akzeptiert wird.
2. Takt 12 des Wechsels die Hand an das Instrument legen, bevor die Instrumente gehoben werden, was im 13.
(Kommentar des Webmaster: schaut den genauen Text auf französisch an)