Generalversammlung 2020
Sehr geehrte Präsidentin, Grundlage des Abstimmungsformulars ist die Tagesordnung der Generalversammlung 2020, und die Dokumente, einschließlich des Jahresberichts und des Jahresabschlusses, sind in der Broschüre "Generalversammlung 2020" hier unten verfügbar. Für die Abstimmung gilt Artikel 15 der KMVW-Statuten (A. Generalversammlung - Art.15). Für jede Delegiertenabstimmung muss ein Formular ausgefüllt und unterschrieben werden. Das bedeutet, dass von jedem Unternehmen zwei Stimmzettel ausgefüllt und versandt werden müssen/dürfen. Die Stimmzettel finden Sie hier unten. Die Delegierten werden gebeten, die ausgefüllten und unterschriebenen Stimmzettel bis zum 14. November 2020 an den KMVW-Präsidenten zu senden (es gilt das Datum des Poststempels bis spätestens 14. November 2020). Die Auszählung der eingegangenen Stimmzettel wird durch das Komiteebüro zusammen mit 2 Vertretern der Musikgesellschaften (dem Präsidenten einer Musikgesellschaft aus dem französischsprachigen Wallis und dem Präsidenten einer Musikgesellschaft aus dem Oberwallis) Anfang Dezember 2020 durchgeführt. Es wird ein Protokoll erstellt, das vom Präsidenten und vom Sekretär des KMVW sowie von den Vertretern der oben genannten Musikgesellschaften unterzeichnet wird. Die Ergebnisse werden dann auf der KMVW-Webseite bekannt gegeben. Der KMVW-Vorstand steht Ihnen für weitere Informationen zu diesem außergewöhnlichen Verfahren und/oder zu den in der Broschüre vorgestellten Dokumenten zur Verfügung und dankt Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und freuen uns auf die Wiederaufnahme unserer gewohnten musikalischen Aktivitäten und grüßen Sie herzlich.
Christian Bohnet |