COVID-19

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Merkblatt an die Mitgliedervereine

Entwicklung der Situation für Musikvereine, Harmonien und Brass Band

In seiner Pressekonferenz vom 11. Dezember hat der Bundesrat neue Massnahmen angekündigt, welche auch weiterhin das Vereinsleben stark beeinflussen, unter anderem:

  • Verbot von öffentlichen Veranstaltungen, mit Ausnahme von religiösen Festen, Beerdigungen (bis zu 50 Personen), gesetzgebenden Versammlungen und politischen Veranstaltungen;
  • Verbot von Freizeitaktivitäten von mehr als 5 Personen gleichzeitig;
  • Verbot von nicht-professionellen kulturellen Aktivitäten von mehr als 5 Personen gleichzeitig;

Somit ist klar, dass Generalproben und/oder Konzerte von Musikvereinen, Harmonien und Brass Band abgesagt werden müssen, dies bis mindestens am 22. Januar 2021.

Teilproben sind möglich, wenn diese nicht mehr als 5 Personen vereinen, Dirigent/Dirigentin inbegriffen und alle nötigen sanitären Massnahmen beachtet werden. Die Schutzmaske muss getragen werden, wenn diese das Spielen des Instrumentes erlaubt.

Für Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung.

Im Weitern müssen die Verantwortlichen des Vereins spezielle Massnahmen der Gemeindebehörden beachten.

Diese Massnahmen treten am Samstag, 12. Dezember 2020 in Kraft.

Martinach, 14. Dezember 2020
Der Präsident des KMVW

Christian Bohnet                 

Information vom SBV

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Merkblatt an die Mitgliedervereine

Entschlüsse des Staatrates des Kantons Wallis

In seiner Pressekonferenz vom Mittwoch, 21. Oktober, hat der Staatsrat neue Mittel ergriffen, um gegen die Ausbreitung der COVID-19-Epidemie zu kämpfen, unter anderem:

  • Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, insbesondere auf Plätzen, Promenaden, Bürgersteigen und Wegen sowie in Parks;
  • Verbot von Zusammenkünften und Treffen von mehr als zehn Personen im privaten Kreis;
  • Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als zehn Personen (vorbehalten Ausnahmen, die vom Staatsrat insbesondere in Fällen von überwiegendem öffentlichen Interesse ausgesprochen werden können);
  • Schließung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Mediatheken, Fitness, Wellnesszentren, öffentliche Schwimmbäder und Badeanlagen, Kegelbahnen, Konzertsäle und andere ähnliche oder analoge Einrichtungen; ausgenommen sind Wellness-Einrichtungen von Hotels für eigene Gäste);
  • Verstärkung der Kontrollen durch die Gemeindebehörden;

Somit ist klar, dass in unserem Kanton Generalproben und Konzerte von Musikvereinen, Harmonien und Brass Band unterbrochen werden müssen, dies mindestens bis zum 30. November 2020.

Teilproben bleiben ermöglicht, wenn diese nicht die Anwesenheit von 10 Personen überschreiten, Dirigent-in inbegriffen, und wenn alle sanitären Massnahmen getroffen werden. Unter anderem ist das Tragen der Maske vorgeschrieben, wenn dies das Spielen des Instruments nicht einschränkt.

Diese Massnahmen treten ab Donnerstag 22. Oktober 2020 in Kraft.

Martinach, 23. Oktober 2020

Der Präsident des KMVW
Christian Bohnet

Merkblatt an die Mitgliedervereine

Entwicklung der Situation für Musikvereine, Harmonien und Brass Band

Proben : diese sind wieder möglich, aber unter gewissen Bedingungen

  • Personen mit Symptomen bleiben zu Hause.
  • Risikopersonen entscheiden freiwillig über die Teilnahme
  • Regelmässiges Waschen bzw. Desinfizieren der Hände
  • Dem Leeren von Kondenswasser besondere Beachtung schenken
  • 1,5 m Abstand halten, andernfalls technische Vorkehrungen treffen
  • Beim Proben 1,5 m nach vorne und je 1 m zur Seite vorsehen
  • Regelmässige Reinigung/Desinfektion von Oberflächen und Gegenständen sowie von gemeinsam genutzten Instrumenten
  • Massnahmen anordnen und Einhaltung sicherstellen/durchsetzen
  • Bei Unterschreitung der Abstandsregel: Rückverfolgbarkeit möglicher Ansteckungsketten gewährleisten. Der KMVW-Vorstand schlägt vor, ein Foto des probenden Vereins zu machen, um im Falle einer Erkrankung die verschiedenen Kontakte zu definieren.
  • In jedem Fall die Vorgaben des BAG, der kantonalen Dienststelle für Gesundheit oder der Gemeindeverwaltung beachten, wenn letztere das Lokal zur Verfügung stellt.

Im Weiteren steht eine Hotline (058 433 01 44) zur Verfügung für anstehende Fragen betreffend Schutzplan.

Wenn eine Person vom Covid-19 infiziert ist, werden alle Kontakte unter 1,5 m Abstand und mehr als 15-minütigem Zusammensein ermittelt und in Quarantäne versetzt.

Je nach Grösse des Probelokals kann eine Wiederaufnahme der Gesamtproben kompliziert erscheinen. Der Vorstand des KMVW lädt die Verantwortlichen ein, andere Arbeitsmodelle zu beabsichtigen: Teilproben, Registerproben, kleine Gruppen usw.

Wenn nötig, können die Vereine bei der Gemeinde vorsprechen, um regelmässig über Lokale mit der nötigen Grösse zu verfügen.

Für Merkblätter und andere Informationen bitte die Web-Seite des SMV konsultieren:
https://www.windband.ch/de/home/coronavirus-news/

Konzerte im Innenbereich

Die Abstandsregel und das Schutzkonzept sind die gleichen wie für andere Veranstaltungen.

Die Angaben finden Sie auf der Webseite : www.kwro.ch oder im folgende Dokument.

Ausfallentschädigung musikalischer Leiter und Organisten von Gesangs- und Musikvereinen für ihren Lohnausfall

Für die Vereine, die ihren Dirigenten während der Lockdown-Periode bezahlt haben, steht ein Entschädigungsfond zur Verfügung. Das elektronische Formular ist auf der Webseite der kantonalen Dienststelle für Kultur zur Verfügung. Der Verein kann Anspruch machen für eine Entschädigung von 80% für die Periode vom 16. März bis zum 30. Juni 2020.

Achtung : Letzte Frist für den formellen Antrag: 20. September 2020

https://www.vs.ch/de/web/culture/ausfallentschädigung-musikalischer-leiter-und-organisten

Der Vorstand des KMVW bittet seine Mitgliedervereine und betroffenen Personen aufmerksam die Informationen zu verfolgen, welche von Tag zu Tag ändern können.

Martinach, 7. September 2020
Der Präsident des KMVW
Christian Bohnet

Information vom SBV

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Information vom SBV

Der 12. Newsletter finden sie unter folgendem Link:

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Achtung: Wichtiger Hinweis auf eine mögliche Kontrolle der gestellten Unterstützungsanträge und eine mögliche Rückforderung von Geldern im Falle eines Missbrauchs,...

Merkblatt an die Mitgliedervereine

Kurzabreitentschädigung (KAE)

Im Anschluss auf die Stellungnahme des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft), wurden die Anträge der Musikvereine nach Vergütung für die Kurzarbeit ihrer Dirigenten abgewiesen.

Der Vorstand des KMVW stellt denjenigen Vereinen, die auf ihren Antrag eine negative Antwort erhalten haben, ein Modell zur Verfügung, um Rekurs einzuleiten gegen diesen Entscheid, falls dies erwünscht ist vom Verein. Das Modell (nur französische Version) kann beim Präsidenten des KMVW, Herrn Christian Bohnet (christian.bohnet@kmvw.ch) oder über den Vertreter Ihres Verbands im kantonalen Vorstand angefordert werden.

Der Vorstand des KMVW hat ebenfalls mit dem Staatsrat Kontakt aufgenommen und wird weiterhin an der Suche nach anderen Formen von Unterstützung mitarbeiten. Wir leiten weitere Informationen weiter, sobald diese in unserer Hand sind.

Martigny, 24. Juni 2020

Der Präsident des CVMA
Christian Bohnet

Information vom SBV

Der 11. Newsletter finden sie unter folgendem Link:

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